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Hilfen für Kinder

Wir wünschen uns für das Leben unserer Kinder immer das Beste

Dennoch können auch sie manchmal in Krisen geraten, besorgniserregende Verhaltensweisen zeigen oder unter Belastungen in der Schule oder innerhalb der Familie leiden.

Indikatoren für eine psychotherapeutische Behandlung können sein:

  • Trennungsängste, soziale Ängste (z. B. in Gruppen), Leistungs- und Schulängste, spezifische Phobien (z. B. Hundeangst, Höhenangst etc.);
  • Anpassungsstörungen (z. B. Belastung nach Trennung der Eltern, Verlust einer Bezugsperson);
  • depressives Verhalten, anhaltende Traurigkeit;
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen und Hyperaktivität (ADHS);
  • Zwänge (immer wiederkehrende Gedanken und/oder Rituale);
  • Essstörungen (zu viel oder zu wenig essen);
  • Tics;
  • Einnässen und Einkoten;
  • Probleme im Sozialverhalten, oppositionelles und aggressives Verhalten;
  • Autismus; 
  • Psychosomatische Erkrankungen (z. B. nicht organisch bedingte Bauch- und Kopfschmerzen).

In der Behandlung von Kindern …

… geht es darum, gemeinsam mit dem Kind und den Eltern Möglichkeiten, Wege und Lösungen zu finden, die es dem Kind und den Eltern ermöglichen, positives und hilfreiches Verhalten aufzubauen, und negative und störende Verhaltensweisen und Symptomatiken abzubauen. Meistens ist es dabei sinnvoll, neben der Familie auch weitere Systeme des Umfeldes mit einzubeziehen, wie z. B. Kindergarten, Schule und Fachtherapeut*innen.

Ein Erstgespräch können Sie telefonisch oder per email vereinbaren.

Die Kosten für die ersten Gespräche übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. 

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei einer psychotherapeutischen Behandlung. Vor Beginn der Psychotherapie kann es ratsam sein, sich bei Ihrer Privatversicherung eine schriftliche Zusage einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften. Bei Kostenübernahme der Psychotherapie richtet sich Höhe der Gebühren nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dies gilt ebenso für Selbstzahler.

Zum ersten Gespräch sowie zu Quartalsbeginn bringen Sie bitte mit:

  • die Versichertenkarte des Kindes oder des Jugendlichen
  • zum Ersttermin mit Säuglingen und Kleinkindern das gelbe U-Heft
  • Eine Überweisung des Hausarztes ist mittlerweile NICHT mehr nötig.

PRAXIS MONA WILLKE

Praxis Köln-Bickendorf
Telefon 0221 70994594

Praxis Pulheim-Brauweiler
Telefon 02234 986198

info(at)praxis-willke.de